Corporate Governance
EKZ verpflichtet sich zu einer transparenten und fairen Unternehmensführung. Ethische Grundsätze und der respektvolle Umgang mit Ressourcen bestimmen das Handeln von EKZ.
Ziel der Corporate Governance ist eine effiziente, effektive und transparente Unternehmensführung im Interesse aller Stakeholder. Dazu gehört auch die Überwachung des Managements. Folgende Dokumente bilden die rechtliche Grundlage für die Corporate Governance von EKZ:
EKZ ist eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts. Der Kanton Zürich ist alleiniger Eigentümer von EKZ und stellt ein zu verzinsendes Grundkapital (§ 5 EKZ-Gesetz) zur Verfügung, das zurzeit nicht beansprucht wird. Über Beteiligungen gemäss § 11 EKZ-Gesetz geben die Erläuterungen im Anhang zur Jahresrechnung Auskunft.
Die wesentlichen Elemente der Eigentümerstrategie sind im EKZ-Gesetz festgelegt. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1197/2016 in Ergänzung zum EKZ-Gesetz die Eigentümerstrategie für EKZ präzisiert. Dabei formulierte er strategische und wirtschaftliche Ziele sowie Erwartungen des Regierungsrats an EKZ. Gemäss den Richtlinien über die Public Corporate Governance (PCG-Richtlinien vom 1. April 2014) erstellt die zuständige Fachdirektion des Regierungsrats jährlich für jede bedeutende Beteiligung einen Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie und unterbreitet diesen dem Regierungsrat zur Kenntnisnahme. Die zuständige Fachdirektion beurteilt dabei die strategischen und finanziellen Risiken und beantragt dem Regierungsrat gestützt darauf die notwendigen strategischen Festlegungen oder Korrekturmassnahmen.
Der Verwaltungsrat (VR) setzt sich aus 15 Mitgliedern zusammen. Zwei Mitglieder delegiert der Regierungsrat direkt in den Verwaltungsrat, 13 werden durch den Kantonsrat gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre und deckt sich mit derjenigen des Kantonsrats. Die VR-Mitglieder nehmen innerhalb der EKZ-Gruppe keine Exekutivfunktionen wahr. Ihre Aufgaben basieren auf dem EKZ-Gesetz sowie der EKZ-Verordnung und orientieren sich an den Bestimmun- gen des Aktienrechts. Dem Verwaltungsrat obliegt die Festsetzung der Strategie, die Oberleitung des Unternehmens und die Überwachung der Geschäftsführung in Analogie zu Artikel 716a OR.
Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst und wählt seinen Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Sekretär. Der Verwaltungsrat kann Ausschüsse bilden und diesen besondere Aufgaben und Kompetenzen übertragen. Es bestehen drei ständige Ausschüsse:
Der Kantonsrat übt die Oberaufsicht über die EKZ-Gruppe aus. Die entsprechenden Aufgaben hat der Kantonsrat der Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen (AWU) zugewiesen. Diese nimmt Einsicht in VR-Protokolle, lässt sich durch die Organe von EKZ regelmässig über den Geschäftsverlauf informieren und erstattet dem Kantonsrat Bericht. Die AWU ist jeweils für vier Jahre gewählt. Für die Amtsdauer 2019 bis 2023 setzt sich die AWU per 30. September 2020 aus folgenden Mitgliedern zusammen: Präsident André Bender, Oberengstringen, SVP; Vizepräsident Hanspeter Göldi, Meilen, SP; Isabel Bartal, Zürich, SP; Carola Etter-Gick, Winterthur, FDP; Astrid Furrer, Wädenswil, FDP; Barbara Günthard Fitze, Winterthur, EVP; Daniel Heierli, Zürich, Grüne; Stefanie Huber, Dübendorf, GLP; Thomas Lamprecht, Bassersdorf, EDU; Benjamin Walder, Wetzikon, Grüne; Orlando Wyss, Dübendorf, SVP.
Seit dem 1. Januar 2019 untersteht EKZ dem Finanzkontrollgesetz (FKG) des Kantons Zürich. Die Finanzkontrolle prüft den Finanzhaushalt des Kantons und erstattet dem Regierungsrat und dem Kantonsrat darüber Bericht. Sie unterstützt den Kantonsrat bei der Ausübung der Oberaufsicht und den Regierungsrat bei der Ausübung seiner Aufsicht. Die Aufsicht bezieht sich auf die Ordnungs- und Rechtmässigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit der Aktivitäten von EKZ. Für den Berichtszeitraum fand eine erste Prüfung statt.
Der Verwaltungsrat hat als Externe Revision die PricewaterhouseCoopers AG für ein weiteres Jahr gewählt.
Die Interne Revision ist ein Führungsinstrument und unterstützt den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung bei der Erfüllung ihrer Überwachungs- und Kontrollaufgaben. Jährlich sind jeweils ein bis zwei interne Prüfungen geplant. Die Prüfungsthemen ergeben sich aus dem strategischen Prüfplan. Der strategische Prüfplan wird jedes Jahr mit Themen aus dem Risk Report, der Prozesslandkarte ergänzt. Die Geschäftsleitung schlägt die Themen jeweils vor, und diese werden vom Prüfungsausschuss des Verwaltungsrats genehmigt und mit eigenen Themen ergänzt. Ernst & Young agiert in der Funktion als Interne Revisionsstelle der EKZ-Gruppe.
Der Verwaltungsrat beziehungsweise seine Ausschüsse werden regelmässig durch die Geschäftsleitung über den Geschäftsverlauf und wichtige Ereignisse informiert. Sie verfügen vorab über folgende Instrumente zur Überwachung und Kontrolle der Geschäftsführung:
Die EKZ-Gruppe betreibt ein auf die Bedürfnisse des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ausgerichtetes Risikomanagement. Die Grundsätze der Risikomanagementpolitik werden vom Verwaltungsrat festgelegt. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für deren Konkretisierung und Umsetzung. Das Strategische Controlling & Risk überwacht die Umsetzung der Risikogrundsätze.
Die EKZ-Gruppe führt einmal jährlich ein strukturiertes und gesamtheitliches Risk Assessment durch. In diesem Prozess werden die wesentlichen und relevanten Risiken mit Szenariotechnik identifiziert, bewertet und Massnahmen zur Risikominderung ergriffen. Beachtet werden relevante Markt-, Währungs-, Kredit-, Liquiditäts- und Geschäftsrisiken, welche die potenziellen negativen und positiven Planabweichungen von der Mittelfristplanung betreffen. Das Ergebnis der gruppenweiten Risikoanalyse wird einmal pro Jahr in einem Risk Report zusammengestellt und dem Verwaltungsrat zur Kenntnis gebracht.
Das Interne Kontrollsystem (IKS) wirkt unterstützend bei der Einhaltung von internen sowie externen Gesetzen und Vorschriften, dem Schutz des Geschäftsvermögens, der Überwachung von Fehlern und Unregelmässigkeiten sowie bei der Erfüllung der Anforderungen an die Buchführung und die finanzielle Berichterstattung.
Seine Qualität wird kontinuierlich in Form von Walkthroughs überprüft und den veränderten Anforderungen angepasst. Über das Ergebnis dieses internen Bewertungsprozesses wird der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat jährlich Bericht erstattet.
Die Rechnungslegung erfolgt in Übereinstimmung mit dem EKZ-Gesetz sowie den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild (True and Fair View) der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Gesamtentschädigung an den Verwaltungsrat belief sich im Berichtsjahr auf 444 700 Franken. Die höchste Entschädigung an ein Verwaltungsratsmitglied betrug 74 400 Franken. Detaillierte Angaben zu den Verwaltungsratshonoraren finden sich im CR-Bericht (www.ekz.ch/cr). Die Entschädigungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung beliefen sich auf insgesamt 2.120 Millionen Franken.
EKZ informiert sämtliche Stakeholder aktiv, umfassend, zeitgerecht und kontinuierlich. Die jährlichen Unternehmensergebnisse werden ausführlich mittels Geschäftsbericht, Medieninformationen und sozialer Medien publiziert. Im Laufe des Geschäftsjahrs berichtet die EKZ-Gruppe über ihre Innovationen, Produkte und Dienstleistungen sowie über wichtige Aktivitäten wie Netzausbauten und Engagements für die Region. Sie informiert zudem über aktuelle Ereignisse wie grössere Stromausfälle sowie über Angebote wie das Förderprogramm für energieeffiziente Geräte. Die digitalen Kanäle wie das Themenportal Blue, die EKZ-Website, Newsletter sowie die sozialen Medien (Facebook, Instagram und LinkedIn) bieten jederzeit eine aktuelle Übersicht über die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens.
Die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit im EKZ-Geschäftsbericht folgt den Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Ziel der GRI ist die internationale Standardisierung zur freiwilligen Berichterstattung über den ökonomischen, ökologischen und sozialen Leistungsausweis von Unternehmen.
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